Glatt Digital GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
Stand: September 2026
- Firma
- Glatt Digital GmbH
- Adresse
- Sunnhaldenstrasse 9a
8192 Glattfelden
Kanton Zürich, Schweiz - UID
- CHE-465.804.690
- MWST-Nummer
- CHE-465.804.690 MWST
- hello@glattdigital.ch
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB’s») gelten für alle Mandate und Dienstleistungen der Glatt Digital GmbH, Sunnhaldenstrasse 9a, 8192 Glattfelden («Glatt Digital», «wir»), mit ihren Kundinnen und Kunden («Kunde»). Ein Mandat ist die Vertriebsleitung im Teilpensum nach Ziffer 2; für Projekte zum Festpreis gilt Ziffer 1.2.
1.2 Für Projekte zum Festpreis (CRM & Sales Automation, Lead Generation, Revenue Operations, Sales Enablement u. ä.) gilt die jeweilige Offerte; sie regelt Leistungsumfang, Abnahme, Festpreis, Zahlung und Beendigung. Von diesen AGB gelten für solche Projekte die Ziffern 1, 5.2, 5.4, 5.5, 7 bis 10 und 13, wobei an die Stelle der Pauschale in Ziffer 5.5 und der drei Monatspauschalen in Ziffer 10.1 der Festpreis tritt.
1.3 Unsere Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmen. Wer für einen Kunden handelt, bestätigt, dazu berechtigt zu sein.
1.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unsere Offerte schriftlich annimmt oder wir seinen Auftrag schriftlich bestätigen, spätestens mit dem Beginn der Arbeit. E-Mail genügt. Die angenommene Offerte oder die Auftragsbestätigung («Mandatsvereinbarung») regelt Pensum, Start, Pauschale, Ansprechpersonen und besondere Abreden. Bei Widersprüchen geht sie diesen AGB vor. Diese AGB sind öffentlich unter glattdigital.ch/agb abrufbar und Bestandteil jeder Offerte und Auftragsbestätigung. Mit der Annahme der Offerte, mit der Auftragsbestätigung oder mit dem Beginn der Arbeit anerkennt der Kunde diese AGB (Stand gemäss Kopfzeile).
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir sie in der Mandatsvereinbarung ausdrücklich schriftlich anerkannt haben; im Übrigen sind sie ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.6 Angaben auf glattdigital.ch sind keine festen Preise; die Ergebnisse des Kostenrechners sind Richtwerte. Die definitive Offerte wird nach erstem Austausch zugestellt.
1.7 Die Plattform HeySali (heysali.ch) ist nicht Gegenstand dieser AGB. Für sie gelten die dort veröffentlichten Bedingungen (Ziffer 8.5).
2. Leistungen
2.1 Im Mandat führen wir den Vertrieb des Kunden im vereinbarten Teilpensum, mit Verantwortung für den Forecast. Dazu gehören, soweit die Mandatsvereinbarung nichts anderes sagt:
- Kick-off-Workshop (max. 1 Tag) und Onboarding in den ersten zwei Wochen: Durchsicht von Pipeline, Zahlen und CRM, Gespräche mit dem Team, Zielkundenprofil und Preislogik
- wöchentliches Sales-Meeting und Pipeline-Review (max. 1 Stunde)
- Forecast und Rapport
- Akquise auf Basis konkreter Kaufsignale, inklusive Erstkontakt
- Coaching
- Offert-, Preis- und Abschlussprozess
- Aufbau der internen Nachfolge
2.2 Nicht enthalten sind gekaufte Adresslisten aus fremden Datenbanken, anonyme Kaltlisten ohne Anlass, Tele-Sales und die Arbeit einer Lead-Agentur. Jeder Kontakt, den wir ansprechen, hat einen datierten Anlass und eine belegte Quelle. Nach Rückfrage und gegenseitiger Einigung kann dies jedoch angepasst werden.
2.3 Wir schulden sorgfältige und fachkundige Arbeit nach Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR), keinen bestimmten Umsatz und keine bestimmte Zahl von Leads, Terminen oder Abschlüssen.
2.4 Die Leistung erbringt die Glatt Digital GmbH. Für abgegrenzte Aufgaben dürfen wir nach vorheriger Rückfrage und Einigung mit dem Kunden zusätzliche Hilfe beiziehen; Ziffer 10.4 gilt.
2.5 Leistungen, die über Ziffer 2.1 oder die Mandatsvereinbarung hinausgehen, offerieren wir in der Offerte und weisen sie separat aus.
3. Pensum, Arbeitsweise und Verfügbarkeit
3.1 Das Teilzeitpensum steht in der Mandatsvereinbarung. Beispiel: 20 Stellenprozent entspricht 8 Stunden pro Woche oder, Ferien nach Ziffer 3.4 eingerechnet, rund 32 Stunden pro Monat im Jahresmittel; höhere Pensen entsprechend mehr. Massgebend ist der Monatsdurchschnitt; einzelne Wochen können darüber oder darunter liegen.
3.2 Änderungen des Pensums vereinbaren die Parteien schriftlich, mit Wirkung auf den nächsten Monatsbeginn. Die Pauschale ändert sich entsprechend (Ziffer 5.1).
3.3 Wir arbeiten grundsätzlich remote, mit eigener Hardware und eigenen Werkzeugen, angebunden an die Systeme des Kunden. Vor Ort sind wir bei Bedarf beim Start und Onboarding, bei wichtigen Terminen und bei Kundenbesuchen. Termine ausserhalb der Deutschschweiz sprechen die Parteien vorgängig ab.
3.4 Wir sind an Arbeitstagen zu den üblichen Bürozeiten erreichbar. Abwesenheiten wie Ferien oder Weiterbildung kündigen wir im Voraus an; Ferien von bis zu vier Wochen pro Jahr (anteilig nach Dauer des Mandats) sind im Pensum enthalten und werden nicht nachgeholt, weitere Abwesenheiten holen wir nach. Können wir wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten, holen wir die Zeit nach; dauert die Abwesenheit länger als zwei Wochen am Stück, holen wir sie innert drei Monaten nach oder reduzieren die Pauschale ab der dritten Woche anteilig; die Parteien sprechen sich ab.
3.5 Glatt Digital GmbH ist selbständige Auftragnehmerin. Wir teilen unsere Zeit selbst ein, sind nicht in die Arbeitsorganisation des Kunden eingegliedert, unterstehen keinem arbeitsrechtlichen Weisungsrecht und betreuen weitere Kunden. Weisungen des Kunden beschränken sich auf Ziel, Inhalt und Prioritäten des Auftrags, einschliesslich der Vorgaben zur Kontaktaufnahme nach Ziffer 8.4 (Art. 397 OR); Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsmittel und Vorgehen bestimmen wir selbst. Der Auftritt nach Ziffer 11 dient ausschliesslich dem Vertrieb im Rahmen des Mandats und begründet keine Eingliederung in den Betrieb des Kunden. Es entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Personalverleih.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde bezeichnet eine Ansprechperson auf seiner Seite, die Entscheide innert nützlicher Frist trifft, und stellt uns in den ersten zwei Wochen dem Team vor.
4.2 Der Kunde gewährt uns rechtzeitig die Zugänge, die wir für die Arbeit brauchen: CRM, eine E-Mail-Adresse unter seiner Domain, Kalender und Kommunikationswerkzeuge sowie die Unterlagen zu Angebot, Preisen, Kunden und Pipeline. Zugänge sind persönlich und werden nicht weitergegeben. Lizenzen für die Systeme des Kunden bezahlt der Kunde.
4.3 Der Kunde informiert uns über alles, was für die Arbeit wesentlich ist, insbesondere über Änderungen bei Angebot, Preisen, Team und Strategie, und nimmt an den vereinbarten Meetings teil.
4.4 Die geschäftlichen Entscheide trifft der Kunde. Er gibt Preise, Konditionen, Offerten und Verträge gegenüber seinen Kunden frei, soweit er uns keine Vollmacht nach Ziffer 11.3 erteilt hat.
4.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Daten, die er uns zur Verfügung stellt, rechtmässig erhoben wurden und für die Vertriebsarbeit verwendet werden dürfen.
4.6 Bleibt die Mitwirkung aus, verschieben sich Termine und Ergebnisse entsprechend; die Pauschale bleibt geschuldet.
5. Vergütung
5.1 Die Vergütung ist eine feste Pauschale, die vorher bereits beidseitig vereinbart wurde, die sich nach dem Pensum richtet (Beispiel: 8 Stunden = 20 Stellenprozent). Höhere Pensen skalieren linear. Der Betrag steht in der Mandatsvereinbarung.
5.2 Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer.
5.3 Wir stellen für die Zusammenarbeit der ersten drei Monate die Gesamtpauschale im Voraus in Rechnung. Danach erfolgt sie jeweils monatlich im Voraus. Beginnt oder endet das Mandat nicht am Monatsersten, verrechnen wir den Monat anteilig nach Kalendertagen. Endet das Mandat vor Ablauf einer im Voraus bezahlten Periode oder reduziert sich die Pauschale nach Ziffer 3.4, erstatten wir den nicht verbrauchten Teil anteilig nach Kalendertagen zurück oder schreiben ihn gut; Ansprüche nach Ziffer 6.3 bleiben vorbehalten. Eine in der Mandatsvereinbarung vereinbarte Startpauschale für Kick-off und Onboarding ist mit deren Durchführung verdient und wird nicht zurückerstattet.
5.4 Rechnungen sind innert 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.
5.5 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszins von 5 % pro Jahr auf dem offenen Betrag (Art. 104 OR) plus Mahngebühren von CHF 30 pro Mahnung. Bleibt eine Rechnung 14 Tage nach schriftlicher Mahnung offen, darf Glatt Digital GmbH die Arbeit bis zur Zahlung einstellen; die Pauschale bleibt für diese Zeit geschuldet.
5.6 Eine Erfolgsbeteiligung gibt es nur, wenn die Mandatsvereinbarung sie vorsieht; sie regelt Bemessungsgrundlage, Satz und welche Geschäfte zählen. Soweit die Mandatsvereinbarung nichts anderes sagt, gilt: Die Erfolgsbeteiligung entsteht nur auf dem fakturierten und vom Endkunden bezahlten Nettoumsatz, anteilig bei Teilzahlungen und nicht bei Storno oder Rückabwicklung; sie wird monatlich abgerechnet, und der Kunde stellt uns die dafür nötigen Angaben zur Verfügung. Eine vereinbarte Erfolgsbeteiligung ist auch für Geschäfte geschuldet, die wir während des Mandats angebahnt haben und die innert sechs Monaten nach dessen Ende abgeschlossen werden.
5.7 Reisen zu Terminen in der Deutschschweiz sind nicht in der Pauschale enthalten. Die Reisespesen und Auslagen dazu werden nach vorgängiger Absprache verrechnet, zu Selbstkosten: öffentliche Verkehrsmittel 1. Klasse, eigenes Fahrzeug CHF 0.70 pro Kilometer, Unterkunft in Hotels der Mittelklasse und Verpflegung in angemessenem Rahmen; Belege legen wir auf Verlangen vor. Dasselbe gilt für Termine ausserhalb der Deutschschweiz (Ziffer 3.3).
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Das Mandat beginnt am vereinbarten Datum, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss. Es ist auf mindestens drei Monate angelegt: Die ersten zwei Wochen dienen dem Start, Ende des dritten Monates ziehen die Parteien gemeinsam Bilanz und entscheiden, ob das Mandat weiterläuft oder das interne Team übernimmt. Die Kündigung richtet sich nach Ziffer 6.2.
6.2 Jede Partei kann das Mandat auf jedes Monatsende kündigen, erstmals auf das Ende des dritten vollen Kalendermonats des Mandats. Die Kündigung muss bis zum 15. des Monats bei der anderen Partei eingehen und erfolgt schriftlich; E-Mail genügt.
6.3 Das Recht jeder Partei, das Mandat nach Art. 404 OR jederzeit zu beenden, bleibt gewahrt und kann nicht ausgeschlossen werden. Eine Beendigung vor dem Termin nach Ziffer 6.2 ist deshalb wirksam. Wer das Mandat zur Unzeit beendet, ersetzt der anderen Partei den Schaden, der ihr daraus entsteht (Art. 404 Abs. 2 OR), insbesondere Aufwendungen, die sie im Vertrauen auf die Fortdauer des Mandats getätigt hat. Ersetzt wird nur dieser Vertrauensschaden; die Pauschale für die Zeit nach der Beendigung und entgangener Gewinn sind nicht geschuldet; im Voraus bezahlte Pauschalen erstatten wir nach Ziffer 5.3 zurück. Eine Kündigung, die Ziffer 6.2 einhält, erfolgt nicht zur Unzeit.
6.4 Aus wichtigem Grund kann jede Partei das Mandat fristlos beenden, insbesondere bei einer schweren Vertragsverletzung, die trotz schriftlicher Mahnung nicht innert 14 Tagen behoben wird, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung oder bei Zahlungsunfähigkeit der anderen Partei.
6.5 Bei Vertragsende übergeben wir die laufenden Geschäfte geordnet: Pipeline, offene Offerten, Kontakte, Unterlagen und Zugänge. Die Übergabe beginnt spätestens mit der Kündigung. Der Kunde deaktiviert danach alle Zugänge.
6.6 Die bis zum Vertragsende geschuldete Pauschale und eine vereinbarte Erfolgsbeteiligung nach Ziffer 5.6 bleiben geschuldet. Die Ziffern 7, 8, 9, 10, 11.2 und 12.4 gelten über das Vertragsende hinaus.
7. Vertraulichkeit
7.1 Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich, die sie im Rahmen des Mandats erfahren: Kunden- und Preislisten, Pipeline, Zahlen, Strategie, Verträge, Systeme und Know-how. Sie verwenden diese Informationen nur für das Mandat und geben sie nur an Personen weiter, die sie dafür brauchen und gleich gebunden sind.
7.2 Nicht erfasst sind Informationen, die öffentlich sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei das zu vertreten hat, die sie rechtmässig von Dritten erhalten hat oder die sie aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung offenlegen muss.
7.3 Die Pflicht gilt während des Mandats und ein Jahr darüber hinaus. Auf Wunsch unterzeichnen wir vor dem Kick-off eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung.
7.4 Wir nennen den Kunden als Referenz nur mit seiner schriftlichen Zustimmung.
8. Datenschutz und Datensicherheit
8.1 Beide Parteien halten das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, die DSGVO ein. Wie Glatt Digital Personendaten bearbeitet, steht in der Datenschutzerklärung auf glattdigital.ch.
8.2 Im Mandat bearbeiten wir Personendaten von Mitarbeitenden, Kunden und Interessenten des Kunden in dessen Auftrag und nach dessen Weisung. Der Kunde bleibt Verantwortlicher, Glatt Digital GmbH ist Auftragsbearbeiterin. Wir bearbeiten diese Daten nur für das Mandat, halten sie vertraulich, schützen sie mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen und unterstützen den Kunden bei Begehren betroffener Personen. Verletzungen der Datensicherheit melden wir dem Kunden so rasch als möglich (Art. 24 Abs. 3 DSG). Weitere Auftragsbearbeiter ziehen wir nur mit vorgängiger Genehmigung des Kunden bei; als genehmigt gelten die in der Mandatsvereinbarung genannten Dienstleister sowie die Anbieter unserer eigenen Arbeitswerkzeuge nach Ziffer 3.3, die wir dem Kunden vor Beginn des Mandats schriftlich mitteilen und denen er nicht vor Beginn widerspricht. Über Änderungen informieren wir den Kunden im Voraus; er kann ihnen aus wichtigem Grund widersprechen. Diese Ziffer gilt als Vereinbarung nach Art. 9 DSG. Verlangt der Kunde oder das anwendbare Recht, insbesondere Art. 28 DSGVO, einen weitergehenden Auftragsbearbeitungsvertrag, schliessen die Parteien ihn mit der Mandatsvereinbarung ab; er geht dieser Ziffer vor.
8.3 Wir arbeiten in den Systemen des Kunden und unter dessen Domain; die Daten bleiben dort. Eigene Kopien beschränken wir auf das, was für Rapporte und die Dokumentation des Mandats nötig ist, und löschen sie innert 30 Tagen nach der Übergabe, vorbehältlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
8.4 Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass er Kontakte ansprechen darf. Er entscheidet über Kanäle und Kadenz und stellt sicher, dass für die Kontaktaufnahme eine Rechtsgrundlage besteht, insbesondere für Kontakt per E-Mail (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG) und per Telefon (Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG: Nummern mit Sterneintrag im Telefonverzeichnis und Nummern ohne Verzeichniseintrag rufen wir ohne bestehende Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem Kontakt nicht an). Wir sprechen Kontakte nur einzeln und mit konkretem Anlass an, vorbehältlich einer Abrede nach Ziffer 2.2.
8.5 Setzen wir im Mandat HeySali ein, nutzt der Kunde die Plattform ohne Zusatzkosten in seinem eigenen Workspace. Für Firmendaten und Signale aus HeySali gelten zusätzlich die AGB und die Datenschutzerklärung von HeySali (heysali.ch), insbesondere die Nutzungsbeschränkungen für Plattformdaten: keine Weitergabe an Dritte, kein Export, keine Nutzung für Entscheide über Kredit, Versicherung oder Anstellung. Mit dem Ende des Mandats endet die kostenlose Nutzung.
8.6 Bestehende Software-Lizenzen des Kunden nutzen wir weiter; für sie gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
9. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
9.1 Arbeitsergebnisse, die wir eigens für den Kunden erstellen (Zielkundenprofil, Playbooks, Vorlagen, Prozessbeschreibungen, CRM-Konfigurationen, Rapporte, Präsentationen), darf der Kunde nach vollständiger Bezahlung zeitlich unbeschränkt für sein Unternehmen nutzen und anpassen.
9.2 Unser vorbestehendes Know-how, unsere Methoden, Vorlagen und Werkzeuge sowie HeySali bleiben unser Eigentum. Soweit sie in Arbeitsergebnisse einfliessen, erhält der Kunde daran ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für sein Unternehmen; eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
9.3 Kontakte, Leads, Deals und Daten, die wir im Mandat in den Systemen des Kunden anlegen, gehören dem Kunden. Für Daten aus HeySali gilt Ziffer 8.5.
9.4 Erfahrungen und allgemeines Wissen aus dem Mandat dürfen wir für andere Kunden nutzen, ohne vertrauliche Informationen des Kunden preiszugeben.
10. Haftung
10.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden, die wir vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung insgesamt auf die Vergütung von drei Monaten beschränkt, berechnet mit der zuletzt vereinbarten Pauschale.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir zudem nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Abschlüsse, Folgeschäden und Datenverlust, den der Kunde durch zumutbare Sicherung hätte vermeiden können.
10.3 Wir haften nicht für Entscheide, die der Kunde trifft oder freigibt, für Handlungen seiner Mitarbeitenden und Dritter, für seine Systeme und Daten, soweit wir einen Schaden daran nicht selbst verursacht haben, sowie für Inhalte und Verfügbarkeit von Drittdiensten wie CRM-Systemen und Datenlieferanten.
10.4 Für Hilfspersonen, die wir beiziehen, haften wir im selben Umfang wie für uns selbst.
10.5 Der Kunde hält uns schadlos für Ansprüche Dritter, die daraus entstehen, dass er uns Daten ohne Rechtsgrundlage zur Verfügung gestellt oder Weisungen erteilt hat, die gegen das Gesetz verstossen.
10.6 Die Haftung für Personenschäden und die Haftung nach zwingendem Recht bleiben unberührt.
11. Auftritt unter der Domain des Kunden und Vollmacht
11.1 Glatt Digital GmbH tritt gegenüber dem Markt unter dem Namen und der Domain des Kunden auf: mit einer E-Mail-Adresse des Kunden, seiner Signatur und einer vereinbarten Funktionsbezeichnung. Der Kunde stellt Adresse und Signatur bereit und bleibt Inhaber der Adresse.
11.2 Nachrichten, die wir unter der Domain des Kunden senden und empfangen, gehören dem Kunden und bleiben in seinen Systemen. Auf Nachfrage legen wir gegenüber Dritten offen, dass wir im Mandat tätig sind. Nach Vertragsende leitet der Kunde die Adresse um oder deaktiviert sie; wir nutzen sie nicht weiter.
11.3 Der Auftritt unter der Domain des Kunden begründet keine Vollmacht. Wir dürfen den Kunden nicht verpflichten, insbesondere keine Verträge abschliessen, keine verbindlichen Offerten abgeben und keine Preise oder Rabatte zusagen, es sei denn, der Kunde erteilt uns in der Mandatsvereinbarung oder separat eine schriftliche Vollmacht mit klaren Grenzen (Gegenstand, Betrag, Dauer). Der Kunde informiert sein Team über die geltende Regelung.
12. Weitere Kunden, Wettbewerb und Abwerbung
12.1 Wir betreuen mehrere Kunden parallel. Exklusivität besteht nur, wenn die Mandatsvereinbarung sie vorsieht.
12.2 Während des Mandats übernehmen wir kein Mandat für einen direkten Wettbewerber des Kunden ohne dessen vorgängige Zustimmung. Direkte Wettbewerber sind Unternehmen, die dasselbe Angebot an dieselbe Zielgruppe richten; auf Wunsch halten die Parteien sie in der Mandatsvereinbarung fest.
12.3 Interessenkonflikte legen wir offen, sobald wir sie erkennen.
12.4 Während des Mandats und zwölf Monate danach wirbt keine Partei Mitarbeitende der anderen ab und stellt sie nicht an, es sei denn, die andere Partei stimmt schriftlich zu.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
13.2 Wir können diese AGB anpassen. Für laufende Mandate gilt die neue Fassung ab dem übernächsten Monatsbeginn, wenn wir sie mindestens 30 Tage vorher per E-Mail angekündigt haben und der Kunde nicht bis dahin auf diesen Termin kündigt; dieses Kündigungsrecht besteht unabhängig von Ziffer 6.2.
13.3 Keine Partei darf den Vertrag ohne Zustimmung der anderen auf Dritte übertragen.
13.4 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Parteien ersetzen die Bestimmung durch eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13.5 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist der Sitz der Glatt Digital GmbH; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
13.6 Diese AGB liegen auf Deutsch und Englisch vor. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
13.7 Mitteilungen an Glatt Digital gehen an hello@glattdigital.ch oder an die in der Mandatsvereinbarung genannte Person; Mitteilungen an den Kunden an seine dort genannte Ansprechperson.

